Nutzungsvertrag AddMee App
Zwischen Ihnen (nachfolgend: "Lizenznehmer") und uns, AddMee GmbH, Papenbusch 33, 48159 Münster (nachfolgend: "Lizenzgeber"), kommt durch das Anklicken der Schaltfläche, dass Sie mit diesem App-Nutzungsvertrag einverstanden sind, ein Vertrag über die Nutzung der App "AddMee" (nachfolgend: "App") zu den nachfolgenden Bedingungen zustande. Die App ist eine Anwendung, die den Austausch eines Links zu von durch den Lizenznehmer oder einem Dritten über die App auf einem Server gespeicherten Informationen, beispielsweise mit NFC-fähigen Smartphones Dritter, ermöglicht. Zu diesen gespeicherten Informationen zählen beispielsweise Kontaktdaten und Links zu Social-Media-Profilen. Für die meisten Funktionen der App wird eine Internetverbindung benötigt.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die App in der jeweils aktuellsten Version bereit und räumt dem Lizenznehmer eine nicht-ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der App in Form des Objektcodes für Installation und Benutzung auf einem Endgerät ein.
(2) Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die App so anzupassen, dass diese nur die Kommunikation mit vom Lizenzgeber vertriebenen NFC-Chips und nicht von anderen NFC-Chips unterstützt.
§ 2 Bereitstellung
Der Lizenzgeber stellt die App zum kostenlosen Download im "App Store" der Apple Inc. und im "Google Play Store“ der Google Ireland Limited zur Verfügung. Verzögerungen bei der Bereitstellung der Software durch den jeweiligen App-Store liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Lizenzgebers und begründen daher weder Ansprüche des Lizenznehmers gegen den Lizenzgeber noch ein Recht des Lizenznehmers zur Vertragsbeendigung.
§ 3 Entgelt
Die Nutzung der App mit dem „Free“ Profil kostenlos. Bei der Nutzung der App fallen gegebenenfalls zwischen dem Lizenznehmer und seinem Internetprovider Verbindungskosten an.
Kostenpflichtige In-App
1. Der Lizenzgeber bietet neben der kostenlosen App zusätzliche Funktionen gegen Zahlung eines Preises als In-App wie zum Beispiel das Profil „Pro“. Die Verfügbarkeit zusätzlicher Add-Ons kann, je nach Land, variieren. Die jeweils aktuell zur Verfügung stehenden In-App Funktionen und die jeweils gültigen Preise können im jeweiligen App Store (Apple / Google) in der App eingesehen werden. Die Nutzung der zusätzlichen Funktionen ist mit der Zahlung der für den jeweiligen Nutzungszeitraum zu leistenden Nutzungsvergütung abgegolten. Das Angebot der zusätzlichen Funktionen kann der Lizenzgeber jederzeit erweitern.
2. Soweit die Inanspruchnahme einer Funktion in der App nur gegen Zahlung eines Preises möglich ist („kostenpflichtiges In-App“), erhält der Lizenznehmer jeweils vor Eröffnung der Zugriffsmöglichkeit auf die jeweilige Funktion online eine Information über die dadurch entstehenden Kosten, die Zahlungsbedingungen und die weiteren relevanten Details. Erst hiernach hat der Lizenznehmer die Möglichkeit, die jeweilige Funktion durch Klick auf den entsprechenden Button in Anspruch zu nehmen. Mit Klick auf den entsprechenden Button nimmt der Lizenznehmer das Angebot über die Zurverfügungstellung des kostenpflichtigen In-Apps verbindlich an und es entsteht ein weiteres Vertragsverhältnis auf Basis dieser Nutzungsbedingungen.
3. Sofern eine zeitlich gebundene Nützungsgebühr zu entrichten ist, steht das ausgewählte In-App für die Dauer des vergüteten Zeitraums (z.B. einen Monat oder ein Jahr) zur Verfügung. Die Zahlung der Nützungsgebühr erfolgt im Wege der Abbuchung durch den jeweiligen App Store (Google / Apple) entsprechend des jeweils vereinbarten Nutzungszeitraums im Voraus (z.B. monatlich im Voraus bei einer monatlichen Nutzungsdauer oder jährlich im Voraus bei einer jährlichen Nutzungsdauer).
Für zeitlich vergütete In-Apps richtet sich die Mindestvertragslaufzeit nach der vereinbarten Nutzungsdauer (zum Beispiel einen Monat oder ein Jahr). Nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von (i) einem Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Laufzeitendes oder (ii) das Abonnement im App Store (Google / Apple) gemäß den dort geltenden Bedingungen kündigt. Die Nutzung der anderen Funktionen der App sind auch nach Wirksamwerden der Kündigung möglich, sofern der Lizenzgeber keinen Grund hat, den Nutzer-Account zu sperren oder die App einzustellen.
§ 4 Verarbeitung von Daten
Der Lizenzgeber weist in seiner Datenschutzerklärung auf die im Zusammenhang mit der Nutzung der App durch den Lizenznehmer erhobenen personenbezogenen Daten hin und klärt über die Rechte der betroffenen Person auf.
§ 5 Gewährleistung
(1) Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
(2) Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die App zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung dem vertragsgemäßen Zustand entspricht und ihrer Nutzung durch den Lizenznehmer im vertraglich vereinbarten Umfang im Land des Ersterwerbs keine Rechte Dritter entgegenstehen. Nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der App gilt dies nur, wenn der Lizenznehmer nachweist, dass sich die App im Zeitpunkt der Bereitstellung nicht in vertragsgemäßem Zustand befunden hat.
(3) Der Lizenzgeber informiert auf seinem Webauftritt, erreichbar unter www.addmee.de, über Aktualisierungen der App und stellt die Aktualisierungen im "App Store" und im "Google Play Store" zum Abruf bereit. Dem Lizenznehmer steht es frei, die jeweilige Aktualisierung herunterzuladen und zu installieren. Installiert der Lizenznehmer die durch den Lizenzgeber bereitgestellten Aktualisierungen nicht, haftet der Lizenzgeber nicht für Abweichungen vom vertragsgemäßen Zustand der App, die auf das Fehlen der entsprechenden Aktualisierung zurückzuführen ist.
§ 6 Haftung
(1) Der Lizenzgeber haftet, auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, unbeschränkt nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie oder
nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Die Haftung des Lizenzgebers für leicht fahrlässig verletzte Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind, ist in der Höhe auf den Schaden beschränkt, der nach Art des Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Im Übrigen haftet der Lizenzgeber nicht.
§ 7 Verhaltensregeln, Kündigung und Freistellung
(1) Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, Informationen und Daten, die die Rechte anderer Personen verletzen über die App zu speichern und zu übermitteln.
(2) Beide Seite können den Nutzungsvertrag aus schwerwiegendem Grund jederzeit kündigen. Ein schwerwiegender Grund ist insbesondere ein Verstoß gegen § 7 Abs. 1.
(3) Im Falle der Verletzung von Schutzrechten Dritter durch den Lizenznehmer wird dieser den Lizenzgeber von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Schadenersatzforderungen sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe gegen Nachweis freistellen. Die Freistellung steht unter der Voraussetzung, dass der Lizenzgeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenznehmers einen Vergleich über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche schließt oder diese anerkennt.
Stand: 14.03.2023
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die App in der jeweils aktuellsten Version bereit und räumt dem Lizenznehmer eine nicht-ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der App in Form des Objektcodes für Installation und Benutzung auf einem Endgerät ein.
(2) Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die App so anzupassen, dass diese nur die Kommunikation mit vom Lizenzgeber vertriebenen NFC-Chips und nicht von anderen NFC-Chips unterstützt.
§ 2 Bereitstellung
Der Lizenzgeber stellt die App zum kostenlosen Download im "App Store" der Apple Inc. und im "Google Play Store“ der Google Ireland Limited zur Verfügung. Verzögerungen bei der Bereitstellung der Software durch den jeweiligen App-Store liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Lizenzgebers und begründen daher weder Ansprüche des Lizenznehmers gegen den Lizenzgeber noch ein Recht des Lizenznehmers zur Vertragsbeendigung.
§ 3 Entgelt
Die Nutzung der App mit dem „Free“ Profil kostenlos. Bei der Nutzung der App fallen gegebenenfalls zwischen dem Lizenznehmer und seinem Internetprovider Verbindungskosten an.
Kostenpflichtige In-App
1. Der Lizenzgeber bietet neben der kostenlosen App zusätzliche Funktionen gegen Zahlung eines Preises als In-App wie zum Beispiel das Profil „Pro“. Die Verfügbarkeit zusätzlicher Add-Ons kann, je nach Land, variieren. Die jeweils aktuell zur Verfügung stehenden In-App Funktionen und die jeweils gültigen Preise können im jeweiligen App Store (Apple / Google) in der App eingesehen werden. Die Nutzung der zusätzlichen Funktionen ist mit der Zahlung der für den jeweiligen Nutzungszeitraum zu leistenden Nutzungsvergütung abgegolten. Das Angebot der zusätzlichen Funktionen kann der Lizenzgeber jederzeit erweitern.
2. Soweit die Inanspruchnahme einer Funktion in der App nur gegen Zahlung eines Preises möglich ist („kostenpflichtiges In-App“), erhält der Lizenznehmer jeweils vor Eröffnung der Zugriffsmöglichkeit auf die jeweilige Funktion online eine Information über die dadurch entstehenden Kosten, die Zahlungsbedingungen und die weiteren relevanten Details. Erst hiernach hat der Lizenznehmer die Möglichkeit, die jeweilige Funktion durch Klick auf den entsprechenden Button in Anspruch zu nehmen. Mit Klick auf den entsprechenden Button nimmt der Lizenznehmer das Angebot über die Zurverfügungstellung des kostenpflichtigen In-Apps verbindlich an und es entsteht ein weiteres Vertragsverhältnis auf Basis dieser Nutzungsbedingungen.
3. Sofern eine zeitlich gebundene Nützungsgebühr zu entrichten ist, steht das ausgewählte In-App für die Dauer des vergüteten Zeitraums (z.B. einen Monat oder ein Jahr) zur Verfügung. Die Zahlung der Nützungsgebühr erfolgt im Wege der Abbuchung durch den jeweiligen App Store (Google / Apple) entsprechend des jeweils vereinbarten Nutzungszeitraums im Voraus (z.B. monatlich im Voraus bei einer monatlichen Nutzungsdauer oder jährlich im Voraus bei einer jährlichen Nutzungsdauer).
Für zeitlich vergütete In-Apps richtet sich die Mindestvertragslaufzeit nach der vereinbarten Nutzungsdauer (zum Beispiel einen Monat oder ein Jahr). Nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von (i) einem Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Laufzeitendes oder (ii) das Abonnement im App Store (Google / Apple) gemäß den dort geltenden Bedingungen kündigt. Die Nutzung der anderen Funktionen der App sind auch nach Wirksamwerden der Kündigung möglich, sofern der Lizenzgeber keinen Grund hat, den Nutzer-Account zu sperren oder die App einzustellen.
§ 4 Verarbeitung von Daten
Der Lizenzgeber weist in seiner Datenschutzerklärung auf die im Zusammenhang mit der Nutzung der App durch den Lizenznehmer erhobenen personenbezogenen Daten hin und klärt über die Rechte der betroffenen Person auf.
§ 5 Gewährleistung
(1) Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
(2) Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die App zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung dem vertragsgemäßen Zustand entspricht und ihrer Nutzung durch den Lizenznehmer im vertraglich vereinbarten Umfang im Land des Ersterwerbs keine Rechte Dritter entgegenstehen. Nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der App gilt dies nur, wenn der Lizenznehmer nachweist, dass sich die App im Zeitpunkt der Bereitstellung nicht in vertragsgemäßem Zustand befunden hat.
(3) Der Lizenzgeber informiert auf seinem Webauftritt, erreichbar unter www.addmee.de, über Aktualisierungen der App und stellt die Aktualisierungen im "App Store" und im "Google Play Store" zum Abruf bereit. Dem Lizenznehmer steht es frei, die jeweilige Aktualisierung herunterzuladen und zu installieren. Installiert der Lizenznehmer die durch den Lizenzgeber bereitgestellten Aktualisierungen nicht, haftet der Lizenzgeber nicht für Abweichungen vom vertragsgemäßen Zustand der App, die auf das Fehlen der entsprechenden Aktualisierung zurückzuführen ist.
§ 6 Haftung
(1) Der Lizenzgeber haftet, auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, unbeschränkt nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie oder
nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Die Haftung des Lizenzgebers für leicht fahrlässig verletzte Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind, ist in der Höhe auf den Schaden beschränkt, der nach Art des Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Im Übrigen haftet der Lizenzgeber nicht.
§ 7 Verhaltensregeln, Kündigung und Freistellung
(1) Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, Informationen und Daten, die die Rechte anderer Personen verletzen über die App zu speichern und zu übermitteln.
(2) Beide Seite können den Nutzungsvertrag aus schwerwiegendem Grund jederzeit kündigen. Ein schwerwiegender Grund ist insbesondere ein Verstoß gegen § 7 Abs. 1.
(3) Im Falle der Verletzung von Schutzrechten Dritter durch den Lizenznehmer wird dieser den Lizenzgeber von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Schadenersatzforderungen sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe gegen Nachweis freistellen. Die Freistellung steht unter der Voraussetzung, dass der Lizenzgeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenznehmers einen Vergleich über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche schließt oder diese anerkennt.
Stand: 14.03.2023